kubisch.bewerbung · Vertragsdokument 1 von 3 · Version 1.0 · Stand 30.10.2026
für die Nutzung des Bewerbermanagements „kubisch.bewerbung“ als Software-as-a-Service
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die webbasierte Anwendung „kubisch.bewerbung“ (nachstehend „Plattform“) zur Verwaltung von Bewerbungen als Software-as-a-Service über das Internet zur Verfügung. Die Plattform wird unter der Adresse bewerbung.kubisch.consulting betrieben.
(2) Diese Nutzungsbedingungen gelten zusammen mit den Preisbedingungen (Vertragsdokument 3) und der Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (Vertragsdokument 2) in der bei der Registrierung bestätigten Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die Plattform unterstützt die Organisation des Bewerbungsverfahrens. Die Entscheidung über Einladung, Zusage und Absage trifft ausschließlich der Kunde; die Plattform trifft keine automatisierten Entscheidungen über Bewerber i. S. d. Art. 22 DSGVO.
(1) Der Kunde registriert sich über das Formular der Plattform, bestätigt die drei Vertragsdokumente durch Setzen der dafür vorgesehenen Kontrollkästchen und erhält eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Der Vertrag kommt mit dem Aufruf dieses Links zustande. Der Anbieter protokolliert Zeitpunkt, IP-Adresse sowie Version und Prüfsumme der bestätigten Dokumente.
(2) Mit der Bestätigung wird ein Mandantenkonto mit einer eigenen Kennung (Slug) angelegt. Der registrierende Nutzer ist Administrator des Kontos und kann weitere Konten mit den Rollen „Administrator“ und „Personal“ anlegen.
(3) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch seines Kontos vermutet.
(4) Der Anbieter kann die Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen, solange der Bestätigungslink nicht aufgerufen wurde.
(1) Die Plattform umfasst in der jeweils bereitgestellten Fassung insbesondere:
(2) Der SMS-Versand setzt voraus, dass der Kunde ihn in den Einstellungen aktiviert hat. Bis dahin werden SMS und E-Mails an Prüfstellen nur innerhalb der Plattform angezeigt („Anzeige-Modus“), damit der Kunde Abläufe gefahrlos testen kann.
(3) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattform in der jeweils aktuellen Fassung; ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, Funktionsumfänge oder den Fortbestand einzelner Funktionen besteht nicht, soweit der Kern der Leistung (Absatz 1) erhalten bleibt.
(4) Die Plattform ersetzt nicht die Prüfung, ob das Bewerbungsverfahren des Kunden den arbeits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt (insbesondere AGG, § 26 BDSG). Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung.
(1) Der Anbieter stellt einen frei zugänglichen Demo-Mandanten mit Beispieldaten bereit. Der Demo-Mandant dient ausschließlich dem Kennenlernen der Plattform. Alle dort angelegten Daten werden täglich automatisch zurückgesetzt und sind für andere Nutzer des Demo-Mandanten sichtbar.
(2) Im Demo-Mandanten dürfen keine echten Bewerbungen und keine personenbezogenen Daten Dritter eingegeben werden. Für Daten, die ein Nutzer im Demo-Mandanten eingibt, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung; eine Auftragsverarbeitung findet im Demo-Mandanten nicht statt.
(3) Nutzung des Demo-Mandanten begründet kein Vertragsverhältnis und ist kostenfrei.
(1) Der Kunde ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der Bewerberdaten. Er stellt sicher, dass eine Rechtsgrundlage besteht (regelmäßig § 26 Abs. 1 BDSG, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), informiert die Bewerber nach Art. 13 DSGVO und benennt hierfür eine Kontaktstelle in den Einstellungen der Plattform. Der Anbieter stellt einen Textbaustein für den Datenschutzhinweis im Bewerbungsformular bereit; der Kunde prüft und ergänzt ihn eigenverantwortlich.
(2) Der Kunde hinterlegt für jede Prüfstelle zutreffende und aktuelle E-Mail-Adressen, Mobilfunknummern und Vertretungen. Er stellt sicher, dass nur Personen als Prüfstelle eingetragen werden, die zur Einsicht in Bewerbungsunterlagen berechtigt sind, und dass die Prüfer-Links nicht weitergegeben werden.
(3) Der Kunde hinterlegt seine Kernarbeitszeit. Fristen, Erinnerungen und Eskalationen richten sich ausschließlich nach dieser Angabe.
(4) Der Kunde darf die Plattform nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht für die Verarbeitung von Daten ohne Rechtsgrundlage, für rechtswidrige Inhalte oder in einer Weise, die den Betrieb beeinträchtigt (z. B. automatisierte Massenabrufe). Der Anbieter darf Konten bei begründetem Verdacht vorübergehend sperren und informiert den Kunden hierüber.
(5) Der Kunde sichert Daten, deren Verlust er nicht tragen kann, zusätzlich über die Exportfunktionen der Plattform.
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, garantiert aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Ausfälle durch Wartung, Störungen beim Hosting-Dienstleister, höhere Gewalt oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters begründen keine Ansprüche des Kunden.
(2) Geplante Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr) durch und kündigt sie bei voraussichtlicher Dauer von mehr als 30 Minuten in der Plattform an.
(3) Der Anbieter darf die Plattform weiterentwickeln, Funktionen ändern oder ergänzen und die technische Grundlage anpassen, soweit der Leistungskern nach § 3 Abs. 1 erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
(4) Störungsmeldungen nimmt der Anbieter per E-Mail an bewerbung@kubisch.consulting entgegen und bearbeitet sie an Werktagen zeitnah. Ein Anspruch auf bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten besteht nicht, sofern nicht gesondert vereinbart.
(1) Die Vergütung richtet sich nach den Preisbedingungen in der bei der Registrierung bestätigten Fassung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich zum Monatsbeginn für den Vormonat. Die Rechnung wird per E-Mail an die in den Einstellungen hinterlegte Rechnungsadresse übermittelt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Eine Rechnung wird nur erstellt, wenn im Abrechnungsmonat ein Entgelt angefallen ist.
(3) Die Zählung der abrechnungsrelevanten Vorgänge erfolgt durch die Plattform und ist für den Kunden in der Plattform einsehbar. Einwände gegen eine Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang in Textform zu erheben.
(4) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 7 Tagen sperren; laufende Fristen und Löschläufe werden weiterhin ausgeführt.
(5) Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden kündigen; andernfalls gelten die neuen Preise ab dem genannten Zeitpunkt.
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen; der Kunde in der Plattform unter „Einstellungen“ oder per E-Mail an bewerbung@kubisch.consulting.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen § 5 Abs. 4 verstößt oder mit zwei Monatsrechnungen in Verzug ist.
(3) Laufende Bewerbungsverfahren sollte der Kunde vor Vertragsende abschließen. Mit Vertragsende werden keine neuen Bewerbungen angenommen; Prüfer-Links verfallen.
(4) Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten 30 Tage lang über die Exportfunktionen (CSV/JSON, Prüfhistorien, Unterlagen als ZIP) abrufen. Danach löscht der Anbieter alle Daten des Kunden einschließlich der Bewerbungsunterlagen innerhalb weiterer 30 Tage und bestätigt die Löschung auf Verlangen in Textform. Vertrags- und Abrechnungsdaten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, werden gesperrt und nach Fristablauf gelöscht.
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Plattform über das Internet für eigene Bewerbungsverfahren zu nutzen. Eine Nutzung für Dritte (z. B. als Personaldienstleister für Kundenunternehmen) bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
(2) Rechte an der Plattform, ihrem Quellcode, ihrer Gestaltung und ihren Texten verbleiben beim Anbieter. Der Kunde darf Inhalte der Plattform nicht vervielfältigen, dekompilieren oder Dritten zugänglich machen, soweit dies nicht durch die bestimmungsgemäße Nutzung oder zwingendes Recht erlaubt ist.
(3) Die vom Kunden eingestellten Daten bleiben sein Eigentum. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Vertragserfüllung und für statistische Auswertungen ohne Personenbezug.
(1) Der Anbieter verarbeitet Bewerberdaten im Auftrag des Kunden. Hierfür gilt die Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung (Vertragsdokument 2), die der Kunde bei der Registrierung bestätigt.
(2) Die Plattform löscht Bewerbungsunterlagen und Notizen automatisch: nach einer Absage sechs Monate nach Abschluss (vom Kunden auf drei Monate einstellbar), nach einer Zusage 30 Tage nach Abschluss. Die Löschung wird protokolliert; die Prüfhistorie ohne Unterlagen wird dem Kunden zuvor für seine Akte bereitgestellt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Unterlagen vor Fristablauf in sein eigenes System zu übernehmen.
(3) Daten des Kunden selbst (Registrierung, Konten, Abrechnung, Protokolle der Plattformnutzung) verarbeitet der Anbieter als Verantwortlicher; es gilt die Datenschutzerklärung der Plattform.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Betrag der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Entgelte, mindestens [500 €].
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 5 Abs. 5) entstanden wäre.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Nachteile, die dem Kunden daraus entstehen, dass Prüfstellen auf zugestellte Aufgaben nicht reagieren, Fristen nicht eingehalten werden, Bewerber die Mitteilungen nicht erhalten oder das Bewerbungsverfahren des Kunden rechtlichen Anforderungen nicht genügt.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen ändern, soweit dies aufgrund geänderter Rechtslage, Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklung oder geänderter Marktbedingungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Änderungen werden den Administratoren des Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail und in der Plattform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(3) Die jeweils gültige und alle früheren Fassungen sind in der Plattform abrufbar; der Kunde sieht, welche Fassung er bestätigt hat.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Potsdam. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten gilt: Die Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geht in Datenschutzfragen vor; die Preisbedingungen gehen in Preisfragen vor; im Übrigen gelten diese Nutzungsbedingungen.